Was Sie über die Arbeitnehmerüberlassung wissen sollten
Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung stellt die VENTARA AG ihren Kundenunternehmen für einen vorab definierten, begrenzten Zeitraum Personal zur Verfügung. Zwischen dem Kundenunternehmen und der VENTARA AG wird ein Vertrag abgeschlossen. Nur die ausschließlich geleisteten Arbeitsstunden des überlassenen Arbeitnehmers werden von der VENTARA AG in Rechnung gestellt.
Der Arbeitnehmer selbst steht in einem festen Arbeitsvertragsverhältnis mit der VENTARA AG und ist sozialversicherungspflichtig angestellt. Das Kundenunternehmen geht somit kein unternehmerisches Risiko ein, welches eine neue Festanstellung unter Umständen mit sich bringt. Der Einsatzort des zeitlich begrenzten Arbeitseinsatzes sind die Räumlichkeiten des Kundenunternehmens selbst.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung ist das Arbeitnehmer-überlassungsgesetz (AÜG). Die VENTARA AG ist selbstverständlich im Besitz der „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ von der Bundesagentur für Arbeit. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie der Unterlagen.